Corona-Überbrückungshilfe II für Unternehmerinnen und Unternehmer
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
seit dem 21. Oktober kann nun die Überbrückungshilfe II beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt werden. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Die Überbrückungshilfe II unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
Die Überbrückungshilfe II kann für die Monate September bis Dezember 2020 beantragt werden. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I sind die Zugangsvoraussetzungen flexibler. Die Hilfen können grundsätzlich von Unternehmen aller Branchen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe im Haupterwerb beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten des Vorjahres:
- 90% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70%
- 60% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50% und ≤ 70%
- 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30% und < 50%
Eine weitere wichtige Neuerung gegenüber der Überbrückungshilfe I ist, dass die Förderhöhe nicht länger an die Anzahl der Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens geknüpft ist. Somit kann jeder Antragsberechtigte die maximale Förderung in Höhe von insgesamt 200.000 Euro erhalten, sofern die vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind.
Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da und möchten sicherstellen, dass auch Sie mit der Überbrückungshilfe II Ihren wirtschaftlichen Schaden, den die Corona-Pandemie verursacht hat, ein Stück weit kompensieren können.
Bleiben Sie gesund und beste Grüße