Antrag auf Notbetreuung in den Kitas und Schulen
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen wird ab dem 4. Januar 2021 in den Kindertagesstätten und Grundschulen eine Notbetreuung angeboten. Der entsprechende Antrag ist in den jeweiligen Einrichtungen abzugeben. Bereits eingereichte Anträge auf Notbetreuung behalten Ihre Gültigkeit, sofern sich keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt.
Für Kinder und Schüler bis zur 4. Klasse wird eine Notbetreuung organisiert. Die Kindertagesstätten in Annahütte, Hörlitz und Schipkau sind ab 6 Uhr geöffnet. Die Notbetreuung in den Grundschulen umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages. Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben lediglich einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im medizinischen oder pflegerischen Bereich bzw. im Auftrag des Landkreises als Gesundheitsbehörde zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung tätig ist. Vorrang hat die häusliche Betreuung.
Die Eltern sollten beachten, dass seit Donnerstag, 17.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz außerplanmäßig der Ferienfahrplan in Kraft getreten ist. Alle relevanten Informationen stellt die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH auf ihrer Internetseite https://www.vgosl.de/Aktuelles bereit.