Änderungen und Neuerungen für alle Vereine zum Jahressteuergesetz 2020
Schipkau, den 07. 01. 2021
Am 16.12.2020 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet, dem der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat. Die für gemeinnützige Vereine wichtigsten Änderungen, die ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt vom
28.12.2020 (BGBl. I, 3096) veröffentlicht.
In der unten angehangenen Datei finden Sie die steuerlichen Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige.
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