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Coronavirus: Regelungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Schipkau, den 08. 01. 2021

 

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bleibt weiterhin auf einem signifikant hohem Niveau. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt derzeit bei 313,60 (Stand 08.01.2021).

 

Nach der gestrigen Sitzung des Krisenstabes des Landkreises wurde gemeinsam mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren entschieden, die bestehende Allgemeinverfügung bis zum 15. Januar 2021 zu verlängern. In der kommenden Woche soll dann erneut eine Bewertung der Schutzmaßnahmen vorgenommen werden.

 

Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.osl-online.de/bekanntmachungen.

 

 

Alle Bildungseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen

 

Die Kinderbetreuung sowie der Präsenzunterreicht für alle Schülerinnen und Schüler bleibt für die kommende Woche weiterhin untersagt. Dies betrifft den Präsenzunterricht an:

 

  • Grund- und Förderschulen, einschließlich der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  • allgemeinbildenden weiterführenden Schulen und der berufsbildenden Schulen, einschließlich des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für behinderte Menschen,
  • der Volkshochschule und der Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft
  • für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote.
     

Auch für Abschlussklassen findet kein Präsenzunterricht statt.

 

 

Die Notbetreuung in den Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen wird bis Klassenstufe vier – in Ausnahmen bis Klassenstufe sechs angeboten. Hierfür ist das Formular des Landkreises weiterhin zu nutzen.

 

Des Weiteren gelten im Landkreis sowohl für die Notbetreuung in Schulen als auch im Rahmen der Kindertagesbetreuung die in der Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche.

Die aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche finden Sie ebenfalls auf dem Antragsformular für die Notbetreuung.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“

 

 

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