Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
Schipkau, den 12. 01. 2021
Da das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt, wurde eine erneute Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vorgenommen.
Die vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg fnden Sie in der unten beigefügten Datei.
Weitere Informationen: