Neue Allgemeinverfügung des Landkreises OSL: Kindertagesstätten und Grundschulen der Gemeinde Schipkau bleiben weiterhin geschlossen
Aufgrund der hohen Infektionszahlen verlängert der Landkreis OSL mit der neuen 3. Allgemeinverfügung seine Corona-Schutzmaßnahmen. Somit findet die Kindertagesbetreuung weiterhin nur als Notbetreuung statt. Auch der Präsenzunterricht in unseren Grundschulen bleibt bis zum 31.01.2021 weiter untersagt.
Für den Anspruch auf Notbetreuung in Schulen (Horten) und Kindertageseinrichtungen gelten die vom Landkreis definierten Berufsgruppen. Die Regelung aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg für die Alleinerziehenden ab 18. Januar findet, im Landkreis keine Anwendung. Ein bereits gestellter Antrag bzw. eine hierauf bereits ergangene Entscheidung behalten ihre Gültigkeit, sofern sich durch die 3. Allgemeinverfügung vom 13.01.2021 keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt.
Eltern, die aufgrund der Untersagung der Kindertagesbetreuung im Monat Januar den gesamten Monat über keine Leistung in Anspruch nehmen können, müssen für diesen Monat keinen Elternbeitrag zahlen.
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