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Notbetreuung ab einer Inzidenz von 165

Schipkau, den 23. 04. 2021

 

Mit den neuen bundeseinheitlichen Regelungen zum Schutz gegen das Coronavirus, sind auch neue Festlegungen für den Betrieb von Kindertagesstätten und Schule getroffen worden.  Die Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung tritt ein, wenn nach drei aufeinanderfolgenden Tagen der 165er-Schwellenwert überschritten ist. Der heutige Wert liegt bei einer Inzidenz von 172,81.

 

Eine bereits in diesem Jahr gewährte Notbetreuung behält ihre Gültigkeit, sofern sich durch die aktuelle Eindämmungsverordnung keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt.

 

Die entsprechenden Anträge finden Sie hier.

 

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