Elternbeitragsentlastung in 2023 und 2024 durch das Land Brandenburg
Zum Jahreswechsel hat das Land Brandenburg auf Grund der derzeitigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Lebenshaltungskosten Entlastungen für die Familien beschlossen.
Ab 1. Januar 2023 sind Eltern mit einem Jahresnettoeinkommen bis 35.000 Euro beitragsfrei gestellt, Eltern mit einem Jahresnettoeinkommen bis 55.000 Euro zahlen einen geringeren Elternbeitrag.
Dazu wurde im Kitagesetz (KitaG) die Ermittlung des Elterneinkommens neu definiert. Herangezogen werden die laufendenden Nettoeinnahmen aller im Haushalt des Kindes lebenden Personen mit elterlicher Sorge. Eine festgesetzte Personensorgeberechtigung muss nicht bestehen. Als Berechnungsgrundlage ist die elektronische Jahreslohnsteuerbescheinigung oder der Einkommenssteuerbescheid heranzuziehen. Liegt dies nicht vor, kann die Elternbeitragsentlastung nicht gewährt werden und die Berechnung findet auf Grundlage der aktuellen Elternbeitragssatzung der Gemeinde Schipkau statt.
Nähere Informationen finden Sie unter https://mbjs.brandenburg.de/kinderund-jugend/kindertagesbetreuung/kita-elternbeitragsentlastung.html.
Bestehende Befreiungsregelungen (Geringverdiener und Vorschüler) gelten weiterhin. In diesen Fällen sind keine neueren Unterlagen vorzulegen.
Da die Bearbeitung der neuen Beitragsfestsetzungen voraussichtlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, besteht für alle Eltern die Verpflichtung, den bisherigen Beitrag erst einmal weiter zu entrichten. Sollte sich mit dem neuen Bescheid herausstellen, dass ein zu hoher Beitrag gezahlt wurde, können Sie von Ihrem gesetzlichen Rückerstattungsanspruch Gebrauch machen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin Frau Engel unter 035754 - 360 34 zur Verfügung.