Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Klettwitz mit den Orten Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro, Schipkau
Zur Versammlung der Mitglieder der o. g. Jagdgenossenschaft in den Gemarkungen Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau
am: 23.03.2023
um: 18:00 Uhr
Ort: Kulturhaus Klettwitz, Markt 17, 01998 Schipkau OT Klettwitz
werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gebiet der Jagdgenossenschaft Klettwitz gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, eingeladen.
Die Jagdgenossen sind vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen an den Grundstückflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf dem aktuellen Stand ist. Die Jagdgenoss/innen werden gebeten, sich ab 17:30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft
- Wahl eines Versammlungsleiters*in
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Bestätigung der Tagesordnung
- Verlesen des Sitzungsprotokolls vom 21.05.2021
- Beschlussfassung über die Haushaltsplanung der Jagdjahre 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 sowie 2023/2024
- Kassenberichte zu den Haushaltsjahren der Jagdjahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022
- Berichte der Rechnungsprüfung zur den Haushaltsjahren der Jagdjahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022
- Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
- Beratung und Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Klettwitz
- BV Ausschüttung des Reinertrages aus den Jagdjahren 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 im Jagdjahr 2023/2024
- Bericht des Jagdvorstehers
- Bericht der Pächtergemeinschaft
- Sonstiges
- Schlusswort
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten, § 10 Abs. 4 der Satzung ist dabei zu beachten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
gez. Noatnick
stellvertretender Jagdvorsteher