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Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Klettwitz mit den Orten Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro, Schipkau

Schipkau, den 02. 03. 2023

 

Zur Versammlung der Mitglieder der o. g. Jagdgenossenschaft in den Gemarkungen Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau

am:                 23.03.2023

um:                  18:00 Uhr

Ort:                 Kulturhaus Klettwitz, Markt 17, 01998 Schipkau OT Klettwitz

werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gebiet der Jagdgenossenschaft Klettwitz gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, eingeladen.

 

Die Jagdgenossen sind vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen an den Grundstückflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf dem aktuellen Stand ist. Die Jagdgenoss/innen werden gebeten, sich ab 17:30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft
  2. Wahl eines Versammlungsleiters*in
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Verlesen des Sitzungsprotokolls vom 21.05.2021
  6. Beschlussfassung über die Haushaltsplanung der Jagdjahre 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 sowie 2023/2024
  7. Kassenberichte zu den Haushaltsjahren der Jagdjahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022
  8. Berichte der Rechnungsprüfung zur den Haushaltsjahren der Jagdjahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022
  9. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
  10. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Klettwitz
  11. BV Ausschüttung des Reinertrages aus den Jagdjahren 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 im Jagdjahr 2023/2024
  12. Bericht des Jagdvorstehers
  13. Bericht der Pächtergemeinschaft
  14. Sonstiges
  15. Schlusswort

 

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten, § 10 Abs. 4 der Satzung ist dabei zu beachten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

 

 

 

 

gez. Noatnick

stellvertretender Jagdvorsteher

 

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