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Entschieden: Bevölkerung wählt den nächsten Landrat

Schipkau, den 08. 10. 2009

KLETTWITZ: Mit klarer Mehrheit von 26 zu 17 Stimmen brachte der Kreistag des Landkreises Oberspreewald – Lausitz am Donnerstag die Direktwahl des Landrates im kommenden Jahr auf den Weg. Beschlossen wurde gleichzeitig der Verzicht auf den eigentlich notwendigen Bürgerentscheid, welcher dem in den vergangenen Wochen erfolgten Bürgerbegehren hätte folgen müssen.

 

In einer leidenschaftlich geführten Diskussion stellten die Abgeordneten im Klettwitzer Kulturhaus zuvor noch einmal  alle Vor – und Nachteile des Verfahrens in den jeweiligen Vordergrund. Befürworter der Direktwahl aus der Linkspartei, der FDP, den Grünen und den Freien Wählern beantragten in einer gemeinsamen Vorlage den Verzicht auf den Bürgerentscheid und damit die Vorentscheidung zugunsten der Wahl durch den Bürger im kommenden Jahr.

 

„Auf diese Weise erhält der Landrat ein deutliches demokratisches Mandat“, plädierte Rainer Vogel für den Antrag, zudem blieben dem Landkreis weitere 80.000 Euro Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheids erspart. Dem gegenüber erinnerten die Fraktionschefs von CDU und SPD, Michael Herz und Olaf Gunder, daran, dass der Bürgerentscheid der derzeit vorgeschriebene und demokratischste Schritt sei. „Denken Sie bitte an die personelle Lücke, die im kommenden Jahr nach dem Ausscheiden des amtierenden Landrats Titus Faustmann drohen könnte“, erinnerte Herz das Kreisparlament.

 

Letztlich konnten SPD und CDU als ursprüngliche Verfechter der indirekten Neuwahl des Landrates durch den Kreistag ihre jeweiligen Abgeordneten nicht geschlossen hinter sich bringen. Die Einwohnerschaft des Landkreises hat damit im kommenden Januar die Wahl eines neuen Landrates. „Ich hoffe nur, dass dann auch möglichst viele Menschen ihr demokratisches Wahlrecht wahrnehmen“, sagte Ex – Landrat Holger Bartsch.

 

 

Die Neuwahl des Landrates wurde notwendig, nachdem der bisherige Amtsinhaber Georg Dürrschmidt (CDU) wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt – und in der Folge vom Amt des Landrates abberufen wurde. Dürrschmidt geht seinerseits gegen diese Entscheidung juristisch vor.

 

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