Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Suche
Ansicht zum Drucken öffnen
 

Neue Hundehalterverordnung ab 01.07.2024

Schipkau, den 01. 07. 2024

 

An alle Hundehalter

 

Ab 01.07.2024 ist eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten!

 

Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick:

 

- die Einstufungen als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ("Listenhunde") sind entfallen

 

- die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht mehr aus einer bestimmten Rasse abgeleitet, sondern vom Verhalten des Hundes

 

- die grundsätzliche Anzeigepflicht im Ordnungsamt wurde erweitert für alle Hunderassen (Wegfall der "20/40- Regelung")

 

Bis spätestens 31.12.2024 sind auch Halter, die bisher keine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht unterlagen, aufgefordert Ihre Hunde im Ordnungsamt anzuzeigen. Dazu benötigen Sie das Anzeigeformular nach § 2 HundehV und den Impfpass der Hunde

 

- jeder Hund ab einem Alter von 8 Wochen ist nun durch einen Mikrochip- Transponder zu kennzeichnen

 

- weiterhin bleibt die Leinenpflicht für Hunde unter anderem in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Veranstaltungen sowie in Parks, Grünanlagen und auf Sport- und Campingplätzen bestehen

 

weiterhin muss der Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln zudem einen Maulkorb tragen

 

Ihr Ordnungsamt

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19. 10. 2024 - Uhr

 

24. 10. 2024 - Uhr – Uhr