Neue Hundehalterverordnung ab 01.07.2024
An alle Hundehalter
Ab 01.07.2024 ist eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten!
Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick:
- die Einstufungen als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ("Listenhunde") sind entfallen
- die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht mehr aus einer bestimmten Rasse abgeleitet, sondern vom Verhalten des Hundes
- die grundsätzliche Anzeigepflicht im Ordnungsamt wurde erweitert für alle Hunderassen (Wegfall der "20/40- Regelung")
Bis spätestens 31.12.2024 sind auch Halter, die bisher keine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht unterlagen, aufgefordert Ihre Hunde im Ordnungsamt anzuzeigen. Dazu benötigen Sie das Anzeigeformular nach § 2 HundehV und den Impfpass der Hunde
- jeder Hund ab einem Alter von 8 Wochen ist nun durch einen Mikrochip- Transponder zu kennzeichnen
- weiterhin bleibt die Leinenpflicht für Hunde unter anderem in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Veranstaltungen sowie in Parks, Grünanlagen und auf Sport- und Campingplätzen bestehen
weiterhin muss der Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln zudem einen Maulkorb tragen
Ihr Ordnungsamt