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GEZ: Hotelprivileg gilt künftig für alle Beherbergungsarten

Schipkau, den 30. 04. 2007
Seit In Kraft treten des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages gilt das sogenannte "Hotelprivileg" für alle Beherbergungsarten (FeWos, Privat- und Pensionszimmer, Hotelzimmer). Die in der Vergangenheit in einigen Bundesländern geduldete saisonale Anmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten für Ferienunterkünfte ist mit der Neuregelung entfallen. Durch diese Neuregelung eindeutig benachteiligt sind vor allem Privatvermieter mit nur einem oder wenigen vermieteten Objekten und einer geringen Auslastung von wenigen Monaten, da sie für das Erstgerät (Gerät im Aufenthaltsraum, in der vermieteten FeWo oder im Gästezimmer) die volle Rundfunk- und Fernsehgebühr zahlen müssen. Geräte, die der Vermieters privat nutzt, bleiben von der Regelung unberücksichtigt. Hierfür erfolgt ein gesonderter Gebührenbescheid. Was ist bei einem Gebührenbescheid bzw. einer Zahlungsaufforderung durch die GEZ zu beachten? Tipps im Umgang mit GEZ-Beauftragten und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Tourismusverbandes (siehe Link).
 

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