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Einstellung von Geringqualifizierten - Eine Chance für Betriebe

Schipkau, den 12. 07. 2007
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Nachhaltige Zugangswege für formal Geringqualifizierte in Beschäftigung

Ideenwettbewerb des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Geringqualifizierte Personen verfügen über keinen schulischen und/oder beruflichen Ausbildungsabschluss bzw. einen in Deutschland formal anerkannten Berufsabschluss. Dadurch besitzen sie besonders schlechte Arbeitsmarktchancen und sind häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Neben den Auswirkungen des demografischen Wandels und dem absehbaren Fachkräftebedarf in Brandenburg ist auch eine tiefer gehende Strukturanalyse der Gruppe der langzeitarbeitslosen Geringqualifizierten besonders beunruhigend. Fast die Hälfte aller formal Geringqualifizierten, die als arbeitslos registriert sind, zählen zu den sehr jungen bzw. jüngeren Erwerbstätigen. Die Einstellung von Geringqualifizierten kann sich für Betriebe durchaus lohnen. Denn auf der einen Seite lassen sich so personelle Probleme lösen, andererseits können die Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten von gering qualifizierten Menschen entwickelt und genutzt werden. Dies stellt aber entsprechende Anforderungen an die betriebliche Personalpolitik. „Arbeiten“ und „Lernen“ muss dabei eng miteinander verbunden sein. Neue Wege der nachhaltigen Integration von Geringqualifizierten in Betrieben zu erproben, das ist das Ziel der INNOPUNKT-Initiative für „Geringqualifzierte“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Europäische Erfahrungen sollen die Konzept- und Umsetzungsplanung unterstützen. Auch in diesen Ländern geht es um die zentrale Frage, wie lassen sich für die Gruppe der Geringqualifizierten mehr Zugänge zum Lebenslangen Lernen schaffen und wie können Unternehmen intensiver in die Gestaltung der Prozesse des Lebenslangen Lernens eingebunden werden. Die INNOPUNKT-Initiative ist vor diesem Hintergrund darauf ausgelegt, das Thema „Geringqualifizierte“ unter Einbeziehung transnationaler Erfahrungen zu bearbeiten, um vorliegende europäische Erkenntnisse für das Land Brandenburg nutzen zu können und sich darüber hinaus aktiv am europäischen Gestaltungsprozess zu beteiligen. Zum Gegenstand der Förderung Der Wettbewerb richtet sich an Projektträger, die Beiträge zu dem Ziel „Erprobung neuer Wege der nachhaltigen Integration von Geringqualifizierten in Unternehmen“ leisten können und dabei europäische Erfahrungen in die Konzepterarbeitung und -umsetzung einbeziehen. Die Modellprojekte sollen die drei Teilziele berücksichtigen und Förderinstrumente der BA gezielt nutzen und systematisch einbinden. Die Projektkonzeptionen müssen sich in aktuelle europäische Diskussionsstränge zu den Themen „Geringqualifizierte“ und „Lebenslanges Lernen in betrieblichen Zusammenhängen“ einordnen. Auch im Prozess der Umsetzung sollen Erkenntnisse von Akteuren aus anderen europäischen Staaten zu diesen Themenfeldern eingespeist und ergebnisorientiert verarbeitet werden. Mögliche weitere Arbeitsschwerpunkte der teilnehmenden Projekte werden in folgenden Handlungsfeldern gesehen:
  • Ausgestaltung der Zugangsstrategien unter Berücksichtigung von Branchenorientierung und regionalen Netzwerken
  • Analyse und Bedarfsermittlung hinsichtlich branchen- und berufsspezifischer Tätigkeitsfelder für Geringqualifizierte, damit auch Verbesserung von Matchingprozessen
  • Entwicklung von Verfahren zur Kompetenzfeststellung mit dem Ergebnis der Dokumentation und Anerkennung von beruflichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie (Teil-)Qualifikationen unterhalb einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Entwicklung von Strategien und Rahmenbedingungen für gering qualifizierte Personen, damit begleitende Qualifizierung zur Vermittlung von anerkannten Zertifikaten oder zu einem anerkannten Berufsabschluss – ggf. über die Externenprüfung – führen kann
  • Unterstützungsleistungen für Betriebe u. a. bei der Nutzung von Instrumenten der Arbeitsförderung für die Integration von Geringqualifizierten, Abgleich von Anforderungen und Unterstützungsbedarfen
  • Kooperationsmodelle mit Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit sowie regional ansässigen Unternehmen, insbesondere Kleinunternehmen und Sozialpartnern, Verbänden, Arbeitskreisen, Beratungsstellen
  • Marketing/Öffentlichkeitsarbeit, u. a. Unterstützung adressatenbezogener Informationskampagnen für Betriebe und Zielpersonen und Transfer guter Erfahrungen und Praxisbeispiele; informative Internetauftritte sollten diesen Prozess unterstützen
  • Qualitätssicherung, insbesondere Bestimmung und Weiterentwicklung von Qualitätskriterien und -merkmalen beim Zugang zu Beschäftigung und Qualifizierung von Geringqualifizierten
  • Verfahrensdarstellung Das Verfahren setzt sich aus fünf Phasen zusammen: Phase 1: 11. Juli bis 27. August 2007 Erarbeitung und Einreichung der Konzepte zum Ideenwettbewerb Phase 2: 14. September 2007 bis 2. Oktober 2007 Bewertung und Auswahl der besten Konzepte durch eine unabhängige Jury Phase 3: 04. Oktober 2007 Benachrichtigung über das Ergebnis der Auswahl; Aufforderung an die Verfasser der ausgewählten Konzepte, kurzfristig an einem dreitägigem ZyPP-Seminar (ZyPP = Zyklusorientierte Projektplanung) teilzunehmen und danach einen formgerechten Antrag einzureichen. Dabei sind die ESF-zuschussfähigen Kosten (keine Investitionen) und ESF-spezifischen Vorschriften zu beachten. Phase 4: 29. Oktober bis 22. November 2007 Prüfung und Bewilligung der Anträge Phase 5: 01. Dezember 2007 bis 30. November 2010 Projektdurchführung Aufgliederung der Projektumsetzung in drei Abschnitte: 01. Dezember 2007 bis 31. Mai 2008 1. Aufschließen geeigneter Betriebe und Teilnehmer 01. Juni 2008 bis 31. Mai 2010 2. Unmittelbare Durchführungsphase der Projekte 01. Juni 2010 bis 30. November 2010 3. Nachhaltigkeits- und Projekttransferphase Die Initiative wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Landes finanziert unter Berücksichtigung von Förderinstrumenten der Bundesagentur. Der Modellversuch wird in den Jahren 2007 bis 2010 wissenschaftlich begleitet und bewertet.
 

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