Berufseinstieg für Jugendliche an der 2. Schwelle
Schipkau, den 25. 07. 2007
Das Land Brandenburg fördert die Einstellung von arbeitslosen Brandenburger Jugendlichen in Unternehmen aus Bundes-ESF-Mitteln. Die Jugendlichen dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens sechs Monate arbeitslos sein. Langzeitarbeitslose Jugendliche (länger als 1 Jahr arbeitslos) werden besonders berücksichtigt.
Zum 31.08.2007 läuft das gemeinsame innovative Modellprojekt der Regionaldirektion Berlin/Brandenburg der Agentur für Arbeit und der LASA Brandenburg GmbH "Berufseinstieg für Jugendliche an der 2. Schwelle" aus.
Anträge bei Einstellung von Jugendlichen (U 25) und der damit verbundene Lohnkostenzuschuss können Brandenburger Unternehmen noch bis zum 17.08.2007 bei der LASA Brandenburg GmbH stellen.
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