Sprechtag zum Mindestlohn
Aufgrund vieler Nachfragen von Südbrandenburger Unternehmen zum gesetzlichen Mindestlohn bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus einen „Sprechtag zum Mindestlohn“ an. Unternehmerinnen und Unternehmer können sich in den regionalen Geschäftsstellen informieren und beraten lassen: am 17. Februar 2015 und 23. März 2015 in Senftenberg, am 23. Februar 2015 und 16. März 2015 in Schönefeld und am 3. März 2015 und 8. April 2015 in Herzberg jeweils von 10:00 bis 15:00 Uhr. Unternehmen aus Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße können auch außerhalb der Sprechtage einen Termin vereinbaren.
„Für viele Unternehmen ist die Umsetzung der Mindestlohnregelung von 8,50 Euro brutto pro Stunde, die seit 1. Januar 2015 gilt, nicht nur mit erheblichen Kostensteigerungen, sondern auch mit vielen Unsicherheiten und Fragen verbunden. Wir bieten Gelegenheit, diese im direkten Gespräch zu klären“, sagt Jana Frost, Referentin für Arbeitsmarktpolitik bei der IHK Cottbus.
Anmeldungen sind in den Geschäftsstellen oder direkt bei Jana Frost unter Telefon 0355 365-1603 oder per E-Mail an frost@cottbus.ihk.de möglich.
Veranstatlungsort:
IHK Geschäftsstelle Senftenberg
Schulstraße 2-8
01968 Senftenberg
Telefon: 0355 365-3201
Fax: 0355 36526-3201